Übertritt auf das CPG
Auf unser Gymnasium können die Schüler/-innen nach der vierten Jahrgangsstufe übertreten. Alternativ gibt es die Möglichkeiten das Gymnasium auch in anderen Jahrgangsstufen zu beginnen.
Genauere Infos zu den einzelnen Alternativen erhalten Sie im jeweiligen Untermenüpunkt dieser Seite.
Anmeldeunterlagen und Informationen zur Schuleinschreibung für die Schüler/-innen der neuen 5. Klassen sind im Unterpunkt „Jahrgangsstufe 5“ dieser Seite zu finden.
Übertritt in Jahrgangsstufe 5
Die Aufnahme in die 5. Klasse Gymnasium setzt voraus, dass der/die Schüler/-in für den Bildungsweg geeignet ist und am 30. Juni vor Beginn des Schuljahres das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Über Ausnahmen in besonderen Fällen entscheidet die Schulleitung (vgl. § 26 GSO neu).
Übertritt von der 4. Klasse Grundschule
Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht von mindestens 2,33.
In allen anderen Fällen ist der Übertritt an das Gymnasium nur über einen dreitägigen Probeunterricht möglich.
Übertritt von der 5. Klasse Mittelschule
Durchschnittsnote aus Deutsch und Mathematik im Jahreszeugnis von mindestens 2,0.
Übertritt von der 5. Klasse Realschule
Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik bis 2,50 im Jahreszeugnis und ein positives Gutachten ermöglichen einen Übertritt an das Gymnasium.
In allen anderen Fällen ist der Übertritt über einen Probeunterricht (zum Nachtermin) möglich.
Probeunterricht
Der dreitägige Probeunterricht findet in Kooperation mit den Germeringer Gymnasien von Dienstag, 14.05., bis Donnerstag, 15.05.2024 statt und wird in diesem Jahr hier am Christoph-Probst-Gymnasium durchgeführt.
Der Probeunterricht ist erfolgreich, wenn in den Fächern Deutsch und Mathematik mindestens einmal die Note 3 und einmal die Note 4 erzielt worden ist. Bei einem Notenbild von 4/4 entscheidet der Elternwille über einen Übertritt ans Gymnasium.
Termine und Informationen zur Einschreibung für das kommende Schuljahr
Bitte beachten Sie unbedingt die sehr wichtigen Informationen zur Einschreibung am CPG, die wir hier für Sie zusammengefasst haben.
Alle, die Ihr Kind am Christoph-Probst-Gymnasium einschreiben können, erhalten bereits über unsere Homepage einen Einblick, dennoch möchten wir Ihnen unsere Schule gerne noch genauer vorstellen. Die folgenden Termine haben wir deshalb für Sie reserviert:
Informationselternabend für die Eltern der zukünftigen Fünftklässlerinnen und Fünftklässler:
Montag, 04.03.2024, um 19.00 Uhr (Aula)
Schnuppernachmittag:
Freitag, 08.03.2024, 14.00 bis 17.00 Uhr
Weitere wichtige Termine:
Einschreibung:
Montag, 06.05.2024 (Haupteinschreibetag)
(8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr)
Dienstag, 07.05.2024
(8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr)
Probeunterricht:
Dienstag, 14.05.2024 bis Donnerstag, 16.05.2024
Alle nötigen Informationen und Formulare zur Einschreibung finden Sie aktualisiert ab Mitte März auf unserer Homepage. Für die kommenden Wochen wünschen wir allen Viertklässlerinnen und Viertklässlern bis zum Erhalt der Übertrittszeugnisse viel Erfolg!
Schnuppernachmittag
Der Schnuppernachmittag findet am 08.03.2024 von 14.00 bis 17.00 Uhr statt.
Über folgenden Link können Sie weiterhin digital einen Einblick in unser Schulleben erhalten.
CPG – eine Schule stellt sich vor
Informationen und Formulare zur Einschreibung
Die Anmeldung Ihres Kindes durch eine/-n Erziehungsberechtigte/-n findet am Montag, 06.05.2024 von 8.00 bis 12.00 und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie am Dienstag, 07.05.2024 von 8.00 bis 12.00 und von 13.00 bis 15.00 Uhr statt. Bitte kommen Sie persönlich an unsere Schule und bringen Sie wenn möglich alle nötigen Unterlagen bereits ausgefüllt mit, um Wartezeiten zu verkürzen. Ihr Kind muss zur Einschreibung NICHT persönlich anwesend sein. Alle erforderlichen Informationen und Formulare finden Sie zum Download im unteren Bereich dieser Seite
Auch wenn die Anmeldung persönlich stattfindet, ist eine Online-Vorabanmeldung organisatorisch sehr hilfreich. Diese können Sie ab Donnerstag, 02.05.2024 über den folgenden Link vornehmen:
https://cpgygil.eltern-portal.org/anmeldung
Bitte füllen Sie die Online-Vorabanmeldung im Vorfeld vollständig aus und bringen Sie den unterschriebenen Ausdruck zur persönlichen Anmeldung mit. Können Sie keine Online-Vorabanmeldung vornehmen, verwenden Sie bitte das „Formular zur Einschreibung“ auf der Website. Wichtig: Eine online Vorabanmeldung ersetzt nicht die persönliche Anmeldung!
Bei individuellem Beratungsbedarf vereinbaren Sie bitte einen Termin unter der Telefonnummer 08105/9001-0. Diese Beratung kann persönlich, telefonisch oder per Mail stattfinden.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen und ausgefüllte Formulare zur persönlichen Anmeldung mit:
• den unterschriebenen Ausdruck der Online-Anmeldung im Elternportal bzw. (wenn keine Online-Anmeldung möglich war) das ausgefüllte Formular zur Einschreibung in die Jahrgangsstufe 5
• das Original des Übertrittszeugnisses (verbleibt an der Schule)
• eine Kopie der Geburtsurkunde oder einer Geburtsbescheinigung, falls keine Geburtsurkunde vorliegt (Kopie verbleibt an der Schule)
• die unterschriebenen Erklärungen zur CPG-Nutzungsordnung (EDV-Einrichtung und Internet)
• die unterschriebene Einverständniserklärung zum Elternportal
• die Anmeldung zur Chor- oder Forscherklasse, sofern gewünscht (Anmeldung nur für EINE Klasse möglich),
• die Anmeldung zur Offenen Ganztagsschule samt Schweigepflichtentbindung sowie den OGTS-Informationsbogen, sofern gewünscht
• für Fahrschüler/-innen den Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges und aktuelles Passfoto (im Original)
• das Bestellformular für das CPG-Hausaufgabenheft, falls gewünscht
bei getrenntlebenden Eltern:
• Sorgerechtsbeschluss in Kopie, falls vorhanden (Kopie verbleibt an der Schule)
• Schriftliche Einverständniserklärung des nicht anmeldenden Elternteils mit Unterschrift
Klicken Sie auf INFORMATIONEN ZUR EINSCHREIBUNG, um alle wichtigen Infos zum Download anzuzeigen.
Klicken Sie auf FORMULARE ZUR EINSCHREIBUNG, um alle wichtigen Formulare zum Download anzuzeigen.
Andere Jahrgangsstufen
Aufnahme in eine andere Jahrgangsstufe als Jahrgangsstufe 5
(vgl. § 29 GSO neu) Die Aufnahme in eine höhere Jahrgangsstufe setzt das Bestehen einer Aufnahmeprüfung (in allen Vorrückungsfächern der vorhergehenden Jahrgangsstufe des Gymnasiums) und einer Probezeit voraus.
Abweichend davon können Schüler/-innen aus der 5. Klasse Realschule direkt in die 6. Jahrgangsstufe (Gym) übertreten, wenn die Erlaubnis zum Vorrücken erteilt wurde und der Durchschnitt aus den Jahresfortgangsnoten in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik mindestens 2,0 beträgt.
Aufnahme in die Oberstufe
Einführungsphase der Oberstufe (10. Klasse)
Schüler/-innen mit dem Abschlusszeugnis der Realschule, der Wirtschaftsschule oder der Mittleren-Reife-Klasse Jahrgangsstufe 10 der Hauptschule haben sich grundsätzlich einer Aufnahmeprüfung und einer Probezeit nach § 30 zu unterziehen.
Die Aufnahmeprüfung und die Probezeit entfallen bei einem Notendurchschnitt im Abschlusszeugnis in den Vorrückungsfächern von 3,0 oder besser.
Die Nachholfrist für die zweite Fremdsprache beträgt in der Regel nicht mehr als ein Jahr. (§ 31 Abs. 3 GSO)
Qualifikationsphase der Oberstufe (11. Klasse)
Besonders begabte Schüler/-innen können direkt in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums eintreten, wenn sie im Abschlusszeugnis in den Fächern Deutsch, Mathematik und in der fortzuführenden Fremdsprache 1,5 oder besser haben und ein pädagogisches Gutachten der abgebenden Schule vorgelegt wird. In diesem Fall entfallen die Aufnahmeprüfung und die Probezeit.
Der Eintritt in die Jahrgangsstufe 11 setzt den Besuch des Unterrichts in einer zweiten fortgeführten Fremdsprache als Wahlpflichtfach in vier aufeinander folgenden Jahrgangsstufen voraus. (§ 31 Abs. 4 GSO)