Übertritt auf das CPG
Auf unser Gymnasium können die Schüler/-innen nach der vierten Jahrgangsstufe übertreten. Alternativ gibt es die Möglichkeiten das Gymnasium auch in anderen Jahrgangsstufen zu beginnen.
Genauere Infos zu den einzelnen Alternativen erhalten Sie im jeweiligen Untermenüpunkt dieser Seite.
Anmeldeunterlagen und Informationen zur Schuleinschreibung für die Schüler/-innen der neuen 5. Klassen sind im Unterpunkt „Jahrgangsstufe 5“ dieser Seite zu finden.
Übertritt in Jahrgangsstufe 5
Die Aufnahme in die 5. Klasse Gymnasium setzt voraus, dass der/die Schüler/-in für den Bildungsweg geeignet ist und am 30. Juni vor Beginn des Schuljahres das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Über Ausnahmen in besonderen Fällen entscheidet die Schulleitung (vgl. § 26 GSO neu).
Übertritt von der 4. Klasse Grundschule
Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht von mindestens 2,33.
In allen anderen Fällen ist der Übertritt an das Gymnasium nur über einen dreitägigen Probeunterricht möglich.
Übertritt von der 5. Klasse Mittelschule
Durchschnittsnote aus Deutsch und Mathematik im Jahreszeugnis von mindestens 2,0.
Übertritt von der 5. Klasse Realschule
Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik bis 2,50 im Jahreszeugnis und ein positives Gutachten ermöglichen einen Übertritt an das Gymnasium.
In allen anderen Fällen ist der Übertritt über einen Probeunterricht (zum Nachtermin) möglich.
Informationen zur Einschreibung und zum Probeunterricht werden in Kürze aktualisiert!
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Andere Jahrgangsstufen
Aufnahme in eine andere Jahrgangsstufe als Jahrgangsstufe 5
(vgl. § 29 GSO neu) Die Aufnahme in eine höhere Jahrgangsstufe setzt das Bestehen einer Aufnahmeprüfung (in allen Vorrückungsfächern der vorhergehenden Jahrgangsstufe des Gymnasiums) und einer Probezeit voraus.
Abweichend davon können Schüler/-innen aus der 5. Klasse Realschule direkt in die 6. Jahrgangsstufe (Gym) übertreten, wenn die Erlaubnis zum Vorrücken erteilt wurde und der Durchschnitt aus den Jahresfortgangsnoten in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik mindestens 2,0 beträgt.
Aufnahme in die Oberstufe
Einführungsphase der Oberstufe (10. Klasse)
Schüler/-innen mit dem Abschlusszeugnis der Realschule, der Wirtschaftsschule oder der Mittleren-Reife-Klasse Jahrgangsstufe 10 der Hauptschule haben sich grundsätzlich einer Aufnahmeprüfung und einer Probezeit nach § 30 zu unterziehen.
Die Aufnahmeprüfung und die Probezeit entfallen bei einem Notendurchschnitt im Abschlusszeugnis in den Vorrückungsfächern von 3,0 oder besser.
Die Nachholfrist für die zweite Fremdsprache beträgt in der Regel nicht mehr als ein Jahr. (§ 31 Abs. 3 GSO)
Qualifikationsphase der Oberstufe (11. Klasse)
Besonders begabte Schüler/-innen können direkt in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums eintreten, wenn sie im Abschlusszeugnis in den Fächern Deutsch, Mathematik und in der fortzuführenden Fremdsprache 1,5 oder besser haben und ein pädagogisches Gutachten der abgebenden Schule vorgelegt wird. In diesem Fall entfallen die Aufnahmeprüfung und die Probezeit.
Der Eintritt in die Jahrgangsstufe 11 setzt den Besuch des Unterrichts in einer zweiten fortgeführten Fremdsprache als Wahlpflichtfach in vier aufeinander folgenden Jahrgangsstufen voraus. (§ 31 Abs. 4 GSO)